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From: Reinhold Kiehl
To: poststelle@bpra.bund.de
Sent: Saturday, June 14, 2014 5:01 PM
Subject: Geschäftszeichen: 11-000 18-7-1616/12 - Rechtsbeschwerde Bundesgerichtshof Karlsruhe - Ihr Schreiben vom 06.06.2014(E.11.06.2014):Beschluss vom 03.06.2014(Böhm,Stockert,Siegl) betreff Re: Ihr Schreiben vom 19.05.2014/E.23.05.14, Az. 5 T 182/14

Sehr geehrter Herr Bundespräsident !
Zu Ihrer Kenntnis der Anhang - Herr Rechtsanwalt Bruno Ebner ist zur Zeit in Urlaub.
Das Schreiben ging auch an die SZ (unten).
Mit hochachtungsvollen Grüßen
Prof.Dr.Reinhold Kiehl
Sent: Sunday, May 11, 2014 2:11 PM
Subject: Brief vom 23.April 2014 (Bernd Schröder), Geschäftszeichen: 11-000 18-7-1616/12 - Fw: Neue verbesserte Antwort von heute, 6.April -Re: Antwort des Amtsgerichtes Straubing, 25. und 29.April -

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,
haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Schreiben mit Bitte.
Diese Ihre Antwort kann ich sehr gut nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr.Reinhold Kiehl
Straubing,phone.094219298300
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From: Reinhold Kiehl
To: redaktion@sueddeutsche.de ; leserbriefe@sueddeutsche.de
Sent: Saturday, June 14, 2014 3:59 PM
Subject: Re: Rechtsbeschwerde Bundesgerichtshof Karlsruhe - Ihr Schreiben vom 06.06.2014(E.11.06.2014):Beschluss vom 03.06.2014(Böhm,Stockert,Siegl) betreff Re: Ihr Schreiben vom 19.05.2014/E.23.05.14, Az. 5 T 182/14, Siegl, Richter am Landgericht

Sehr geehrte Redakteure,
zu meinen bisherigen Schreiben, anbei ein Beschluß des Landgerichtes Regensburg, den ich entsprechend beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantworten werde - die "Gutachten" von Dr.Simmerl und Riedinger sind eine Frechheit... der Beschluß enthält neue "Fehler"/Widersprüche... zur Rechtsbehelfsbelehrung habe ich entsprechend schon geschrieben... vielleicht können Sie mir wieder weiter helfen.
"You cant’t do meaningful biology on mental processing without really having a good psychology to go with it. Psychology is the intermediate discipline between behavior and neuroscience." Medicine Laureate Eric Kandel in new podcast: #NobelPrize Talks: http://bit.ly/1fp36FD (facebook)
Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr.Reinhold Kiehl

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From: Reinhold Kiehl
To: ingrid.schwarz@lg-r.bayern.de ; Reinhold Kiehl
Cc: peter.kuespert@olg-n.bayern.de ; kanzlei-ebner@t-online.de
Sent: Thursday, June 12, 2014 1:26 PM
Subject: Rechtsbeschwerde Bundesgerichtshof Karlsruhe - Ihr Schreiben vom 06.06.2014(E.11.06.2014):Beschluss vom 03.06.2014(Böhm,Stockert,Siegl) betreff Re: Ihr Schreiben vom 19.05.2014/E.23.05.14, Az. 5 T 182/14, Siegl, Richter am Landgericht

Sehr geehrte Damen und Herren,
habe Ihren Beschluß vom 06.06.2014, 5 T 182/14, hier vorliegen und werde Ihrer Rechtsbehelfsbelehrung gemäß eine Rechtsbeschwerde mittels Rechtsbeschwerdeschrift für den Bundesgerichtshof Karlsruhe verfassen und einreichen: Bitte um eine entsprechende Mail-Adresse.
Bitte allerdings um eine "Erläuterung" zu Ihren "Belehrungen" bevor ich mich über das Netz versuche kundig zu machen...und Zeit vergeude :
Die Beteiligten müssen sich durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, der die Rechtsbeschwerdeschrift zu unterzeichnen hat????? Der "Beteiligte" oder Betroffene bin ich... ebenfalls der Fach-Gutachter... wie kann ein Rechtsanwalt die Schrift beurteilen ??? was er ja mit der Unterschrift machen soll....Herr Rechtsanwalt Bruno Ebner gegen den sich meine "Schrift" im Prinzip ja auch richtet, kann dies ja offensichtlich schon aus diesem Grund nicht machen. Einmal abgesehen aus fachlichen Gründen, was Bruno Ebner mir gegenüber schon eingestand......
Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts....die zur Vertretung berechtigte Person muß die Befähigung zum Richteramt haben... gehöre ich mit meinem Institut und meiner Tätigkeit als Berater und Gutachter in diesen Personenkreis? Als Fachgutachter mit der entsprechenden Ausbildung und Erfahrung, Anerkennung, denke ich ja. Das einzige, was mir fehlt, ist die (ihre) bürokratische richtige "Verfassung" der "Beschwerde" (schrift) und die Kenntnis des Paragraphen-Dschungels......... Also die Beiordnung oder "Betreuung" durch eine entsprechende "Person" , welche in der Lage ist meine "Probleme" zu meiner Zufriedenheit zu lösen, wäre daher mehr als angebracht - .... .........
Soweit sich der Rechtsbeschwerdeführer nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muß, ist die Rechtsbeschwerdeschrift durch ihn oder seinen Bevollmächtigten zu untereichnen: Kann ich die Schrift nun verfassen und auch entsprechend unterschrieben einreichen?
Es soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Beschlusses vorgelegt werden... ??? Mehrere Ausfertigungen = Ausdrucke unterschrieben......??
Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr.Reinhold Kiehl
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Prof.Dr.Reinhold Kiehl, Gutachter und Berater, eingeschriebener unabhängiger Fachgutachter der EU-Kommission, (Peer-)Reviewer,incl.
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Anlage: Beschluss vom 06.06.2014