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Sent: Thursday, June 12, 2014 1:26 PM
Subject: Rechtsbeschwerde Bundesgerichtshof Karlsruhe - Ihr Schreiben vom 06.06.2014(E.11.06.2014):Beschluss vom 03.06.2014(Böhm,Stockert,Siegl) betreff Re: Ihr Schreiben vom 19.05.2014/E.23.05.14, Az. 5 T 182/14, Siegl, Richter am Landgericht
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe Ihren Beschluß vom 06.06.2014, 5 T 182/14, hier vorliegen und werde Ihrer Rechtsbehelfsbelehrung gemäß eine Rechtsbeschwerde mittels Rechtsbeschwerdeschrift für den Bundesgerichtshof Karlsruhe verfassen und einreichen: Bitte um eine entsprechende Mail-Adresse.
Bitte allerdings um eine "Erläuterung" zu Ihren "Belehrungen" bevor ich mich über das Netz versuche kundig zu machen...und Zeit vergeude :
Die Beteiligten müssen sich durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, der die Rechtsbeschwerdeschrift zu unterzeichnen hat????? Der "Beteiligte" oder Betroffene bin ich... ebenfalls der Fach-Gutachter... wie kann ein Rechtsanwalt die Schrift beurteilen ??? was er ja mit der Unterschrift machen soll....Herr Rechtsanwalt Bruno Ebner gegen den sich meine "Schrift" im Prinzip ja auch richtet, kann dies ja offensichtlich schon aus diesem Grund nicht machen. Einmal abgesehen aus fachlichen Gründen, was Bruno Ebner mir gegenüber schon eingestand......
Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts....die zur Vertretung berechtigte Person muß die Befähigung zum Richteramt haben... gehöre ich mit meinem Institut und meiner Tätigkeit als Berater und Gutachter in diesen Personenkreis? Als Fachgutachter mit der entsprechenden Ausbildung und Erfahrung, Anerkennung, denke ich ja. Das einzige, was mir fehlt, ist die (ihre) bürokratische richtige "Verfassung" der "Beschwerde" (schrift) und die Kenntnis des Paragraphen-Dschungels......... Also die Beiordnung oder "Betreuung" durch eine entsprechende "Person" , welche in der Lage ist meine "Probleme" zu meiner Zufriedenheit zu lösen, wäre daher mehr als angebracht - .... .........
Soweit sich der Rechtsbeschwerdeführer nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muß, ist die Rechtsbeschwerdeschrift durch ihn oder seinen Bevollmächtigten zu untereichnen: Kann ich die Schrift nun verfassen und auch entsprechend unterschrieben einreichen?
Es soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Beschlusses vorgelegt werden... ??? Mehrere Ausfertigungen = Ausdrucke unterschrieben......??
Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr.Reinhold Kiehl
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Prof.Dr.Reinhold Kiehl, Gutachter und Berater, eingeschriebener unabhängiger Fachgutachter der EU-Kommission, (Peer-)Reviewer,incl.
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Anlage: Beschluss vom 06.06.2014