4.Dezember2004

Bundestag schränkt Biopatente ein

Berlin. (AP) Patente zum Klonen menschlicher Lebewesen sowie die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken werden nach einem Beschluss des Bundestages künftig ausdrücklich verboten. Das Parlament beschloss am Freitag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition und der Union die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht und verfügte weitere Einschränkungen. Die FDP stimmte gegen das Gesetz.

Über die EU-Richtlinie vom Juli 1998 hinaus werden in Deutschland dem Beschluss zufolge auch Stoffpatente auf menschliche Gene oder Gensequenzen in Zukunft klar eingeschränkt. Damit soll verhindert werden, dass Forscher sich bestimmte Genabschnitte in der Hoffnung auf spätere kommerzielle Verwendung auf Vorrat sichern lassen. Gleichzeitig soll für tierische und pflanzliche Gene kein umfassender Stoffschutz mehr gewährt werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte, es gebe kein Patent auf Leben.