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Embryonenforschung: Harte Kritik an der EU

Deutsche Steuergelder nicht dafür in anderen Ländern einsetzen - Berlin sieht sich machtlos

Berlin. (dpa/AP) Die stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Maria Böhmer hat davor gewarnt, deutsche Steuergelder für Embryonenforschung in anderen EU-Ländern einzusetzen. Wenn Embryonen aus künstlicher Befruchtung ohne Stichtag künftig für Forschungszwecke zugelassen würden, wäre im Ausland möglich, was in Deutschland verboten ist, sagte Böhmer am Donnerstag im Deutschland-radio Berlin. Dies setzt eine Zustimmung des Ministerrates zu der entsprechenden Entscheidung des EU-Parlaments voraus. "Wir fürchten, dass menschliches Leben jetzt kommerzialisiert werden könnte." Böhmer sprach ihre Hoffnung aus, dass es auf EU-Ebene nicht zu einer Förderung der "verbrauchenden Embryonenforschung" komme. Die Bundesregierung müsse daran arbeiten, am 3. Dezember im Ministerrat eine Sperrminorität zu erreichen.

Die CSU-Familienpolitikerin Maria Eichhorn nannte den Beschluss des EU-Parlaments unverantwortlich und gefährlich. Der Vorsitzende der CDU-Wertekommission, Christoph Böhr, forderte die Bundesregierung auf, gegen eine Entscheidung zur Forschungsförderung Klage beim

Europäischen Gerichtshof einzureichen.

Das Europaparlament hatte sich bekanntlich am Mittwoch mit knapper Mehrheit für die umstrittene Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen aus dem EU-Haushalt ausgesprochen. Danach könnten auch Embryonen aus künstlicher Befruchtung künftig zu Forschungszwecken benutzt werden. Die Bundesregierung geht indessen davon aus, dass sie eine solche Entwicklung nicht mehr verhindern kann. In einem Interview bestätigte Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen (SPD) am Donnerstag, dass es auch keine Handhabe dagegen gebe, wenn deutsche Steuergelder für diese hier zu Lande verbotenen Forschungen eingesetzt würden.

Laut Catenhusen wird bei der Sitzung der EU-Forschungsminister am 3. Dezember voraussichtlich eine Sperrminorität aus Deutschland, Italien, Österreich und Portugal eine

Bestätigung der Vorlage der EU-Kommission verhindern. Das Problem sei aber, dass das auf deutsches Betreiben seinerzeit vereinbarte Forschungs-Moratorium Ende des Jahres auslaufe. Das bedeute, dass, wenn es nicht verlängert werde, "möglicherweise die Kommission sogar im Rahmen ihrer Kompetenzen vollendete Tatsachen schaffen kann".

Als "sinnvollen Kompromiss" schilderte der Staatssekretär eine Regelung, nach der Forschungen mit Stammzellen von Embryonen aus künstlicher Befruchtung mit EU-Mitteln gefördert werden, jedoch die Förderung von Arbeiten, bei denen Embryonen zu Forschungszwecken zerstört werden, in der nationalen Entscheidungskompetenz bleibt.

Zur Frage des Einsatzes deutscher Steuerdelder verwies Catenhausen auf die Rechtslage: Da es seit Juni 2002 ein Forschungsrahmenprogramm der EU gebe, handele es sich bei den eingezahlten Beträgen um Gemeinschaftsgelder, gegen deren Verwendung es keine Veto-Möglichkeit des Bundes gebe.