VDI nachrichten - 19. November 2004 - Nr. 47

Urheberrecht: Gesetzentwurf erschwert Informationsbeschaffung

Industrie zahlt für Infos drauf

Für Unternehmen hat das neue Gesetz zum Urheberrecht teure Folgen. Denn die Beschaffung von Informationen wird künftig deutlich erschwert, erwarten Experten. "Keine Kopie möglich", könnte es bald bei Dokumentenanfragen von Unternehmen in Bibliotheken heißen. Spät melden sich nun die Verbände mit Kritik.

Benötigt ein Wissenschaftler eines Unternehmens einen bestimmten Fachaufsatz, genügt bislang eine Mail etwa an die Technische Informationsbibliothek TIB der Uni-Bibliothek in Hannover. Spätestens 36 Stunden später hat er den Beitrag auf seinem Schreibtisch bzw. dem Bildschirm, da rund 90 % der Aussendungen an Kunden aus der Industrie bei TIB elektronisch erfolgen. Damit könnte es in Zukunft vorbei sein. Egal ob auf Papier oder digital, per Post, Fax oder via Internet: Keine Kopie möglich, müsste künftig die Antwort der öffentlichen Dokumentenlieferdienste und Bibliotheken auf Anfragen aus Wirtschaft und Gewerbe lauten.

Ursache dafür ist ein bislang wenig beachteter Halbsatz, der in §53, Abs.2 Nr.1 des Referentenentwurfs des BMJ zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft neu eingefügt wurde. Danach ist eine Kopie nur zulässig, wenn sie "weder mittelbar noch unmittelbar gewerblichen Zwecken dient". Für Uwe Rosemann, TIB-Leiter und Vorsitzender des Dokumentenlieferdienstes internationaler Bibliotheken Subito, heißt dies: "Wir dürfen an gewerbliche Kunden überhaupt keine Kopien mehr ausliefern, auch nicht in Papierform." Dann sei es vorbei mit der schnellen, unbürokratischen und genau dosierten Informationsbeschaffung der Information Research Center der Industrieunternehmen, die den Großteil der TIB-Kunden ausmachen. "Wenn das Gesetz wird, ist das ein Schritt in die Steinzeit", kommentiert Rosemann.

Wes Geistes Kind diese Neuregelung ist, scheint leicht auszumachen: Es sind wohl die großen, internationalen Wisssenschaftsmonopolisten der Verlagsbranche wie Elsevier, Wiley oder Kluver. "Diese wollen durchsetzen, dass die Industrie mit ihnen pauschalierte Lizenzverträge in sehr großer Höhe abschließen muss, die in diesem Umfang gar nicht benötigt werden," wettert jedenfalls Peter Genth, Geschäftsführer des gemeinnützigen Datenbank-Anbieters FIZ Technik in Frankfurt. "Für die Industrie ist das eine einzige Katastrophe." Pro Verlag könnten dadurch schnell hohe fünfstellige, teilweise gar sechsstellige Beträge pro Jahr und Verlag zusammenkommen, berichtet der Leiter einer Fachinformationsabteilung eines großen Unternehmens. Sollte das Gesetz Realität werden, müsse er künftig mit dem Vier- bis Sechsfachen dessen rechnen, was heute bezahlt werde, wobei nur ein Bruchteil des jeweiligen Verlagsspektrums tatsächlich genutzt werde.

Dabei verstanden es die "Hüter des Wissens" bereits in der Vergangenheit bestens, die dank dem "Publish or Perish"-Mantra der Wissenschaftsgemeinde zum Nulltarif eingekauften Geistesfrüchte Dritter mit exorbitanten Preisaufschlägen an die Kunden weiter- bzw. zurückzugeben. So summierten sich die bis zum Jahre 2002 zweistelligen jährlichen Preissteigerungsraten auf dem Sektor naturwissenschaftlich- technischer Zeitschriften von 1994 bis 2003 auf 113 %, wie die Universitätsbibliothek Kaiserslautern in ihrem Geschäftsbericht 2003 ausführt. Und auch bei ihren Dokumentenlieferservices greifen die Verlage gerne tief in die Kundentasche. Pro Artikel sind 30 E bis 50 E keine Seltenheit, so Genth. Zum Vergleich: Bei Subito kostet die Einheit (bis zu 20 Seiten) für Studenten rund 4 E, für kommerzielle Kunden rund 11 E. Gewaltige Kostensteigerungen sind die eine Seite, ein kaum leistbarer Verwaltungsaufwand die andere. Je nachdem wie breit ein Unternehmen aufgestellt ist, müssten zum Teil von Dutzenden von Verlagen Angebote eingeholt und Verträge ausgehandelt werden. Denn eine Clearingstelle, wie in den USA, gibt es bislang nicht.

Doch die Auswirkungen des kleinen Einschubs gehen noch weiter. "Kooperationen von Hochschulen mit Forschungseinrichtungen der Wirtschaft werden nachhaltig behindert", so Gabriele Beger, Vorsitzende der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbands (DBV). Unberücksichtigt bleibe, dass "gerade die Spezialbibliotheken in Wirtschaftsunternehmen arbeitsteilig und integriert in das Bibliothekssystem auch für wissenschaftliche Informationen sorgen."

Vor allem aber sei in der Praxis Verwirrung programmiert. Künftig müsse bei jedem Kopienversand an Wissenschaftler oder Studenten ermittelt werden, ob ein Gebrauch mit Erwerbszweck vorliege. Digital und ad hoc geht aber nur noch in Ausnahmefällen etwas. So ist nach § 53a des Referentenentwurfs der Kopienversand auf Fax oder Post beschränkt. Nur wenn Verlage keine Pay-per-View-Angebote haben, ist eine Übermittlung als grafische Datei erlaubt.

Die Begründung des Ministeriums spricht Bände: "Würde eine solche Form des Angebots der Werke durch Bibliotheken gestattet, so müssten Urheber und Rechteinhaber in den direkten Wettbewerb zu den öffentlichen Bibliotheken treten die hierfür geringere Gebühren oder Vergütungen fordern als die Rechteinhaber. Damit würde eine eigenständige Vermarktung der Werke im Online-Bereich durch die Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt."

Sie kommen spät, aber sie kommen. Verbände aus Wirtschaft, Wissenschaft und dem Bibliothekswesen werden mit Stellungnahmen beim BMJ intervenieren, weiß Beger. Denn die einseitige Berücksichtigung partikularer Interessen im derzeitigen Entwurf hält für die Unternehmen noch ein weiteres Sauerdrops bereit. Denn elektronisch archivieren dürfen sie ihre erworbenen Dokumentenbestände nur, wenn sie vorher die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt haben. Wer sich diesen erheblichen Kosten- und Zeitaufwand nicht antun will, dem bleibt nur der Griff zum Ordner. HERTA PAULUS

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