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Betreff: Politischer Leserbrief zum UN-Migrationspakt, "Österreich lehnt UN-Migrationspakt ab", Straubinger 1/2.November, Politik, S.5 und weitere Artikel
Datum: Tue, 6 Nov 2018 13:34:16 +0100
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: leserbriefe@idowa.de , redaktion@bayernkurier.de


Der Pakt deutsch und englisch

In den Öffentlichen macht man Werbung für den Migrationspakt: Weil vor allem die AfD dagegen sein soll! Obwohl inzwischen immer mehr Europäer, die USA, Australien, den Unsinn eines solchen Paktes erkannt haben und diesen demgemäß mit gesundem Sachverstand ablehnen. Einen Pakt, der von Maas und Steinmeier, sowie den Multi-Kulti-Grünen und "deutschen Sozialleistungen für die ganze Welt", für eine ungebremste Vermischung und Einwanderung der Kulturen nach D verfasst wurde und dem Masterplan Seehofers entgegensteht...
Zum "Migrationspakt" der UN: Dieser globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar! ? obwohl überall steht "soll", "muß", … ! Frage: Was ist eine reguläre oder irreguläre Migration? und Recht?
Nach dem Lesen dieses Entwurfes kann ich nur sagen, dieser Pakt ist nicht durchführbar und darf so auch nicht von unserer Regierung unterschrieben werden! Die USA und andere wissen, warum sie diesen Pakt nicht unterschreiben! Warum sollten sie auch, wenn er nicht bindend ist? und eine Gefahr für die Souveränität eines Landes darstellt!  Daraus einige Punkte.
Rechtstaatlichkeit und ordnungsgemäße Verfahren: Für eine gesteuerte Migration für alle Personen und überall gleiche Gesetze - im Einklang mit dem Völkerrecht? Migration ist kein Völkerrecht!
… nachhaltige Entwicklung mit Multi-Kulti für eine Vermischung der Kulturen, Aufhebung der Nationen... "Globalisierung " eben...
Kindergerechtigkeit: Afrika (Indien, Pakistan...) Kinder stets vorrangig behandelt? Armut exportierende "überzählige" nicht selbst versorgen könnende Kinder, "Entwicklungsländer" produzieren Überschuss-Armutszu- bzw. nachwuchs, den sie nicht selbst ernähren können: zur Eroberung fremder Territorien... wo steht etwas in diesem nicht bindenden Pakt von einer effektiven Geburtenkontrolle?
Beseitigung aller Formen der Diskriminierung? Wer oder was legt dies fest? Was ist Diskriminierung?
…. nachhaltige Entwicklung... ? Geburtenkontrolle und Steuerung... ?
China und weitere sind in "Terraforming" unterwegs: Wir sollen dies ausbaden und die Folgen beseitigen?
Wir verpflichten uns den Migranten ausreichende Dokumente und Personalstandsurkunden auszustellen, damit diese ihre Menschenrechte effektiv ausüben können? 
... den Kindern unsere Staatsangehörigkeit zuerkennen...? Überprüfung und Neufassung geltender Vorschriften... die einschlägigen Arbeitsgesetze … überprüfen, um sicherzustellen, daß sie den besonderen Bedürfnissen von Arbeitsmigranten Rechnung tragen... ? Wir verpflichten uns, auf die Bedürfnisse von Migranten einzugehen...
Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen... nachhaltige Entwicklung?
USW.
Fazit: Dieser Pakt ist ein Witz!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.Reinhold Kiehl
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Prof. Dr. Dipl.Ing. Reinhold Kiehl VDI EurChem
Gutachter und Berater, eingeschriebener unabhängiger Fachgutachter der EU-Kommission, (Peer-)Reviewer,incl.
Direktor und Eigentümer RKI-Institut(e), Dr.Kiehl Labor und Forschung, Laboratory and Research for Molecular Medicine/Biology
Wittelsbacherstr.27, D-94315 Straubing, Germany
phone.(+49)94219298300, mobil.(+49)15158719177


... dazu eine gute Zusammenfassung im Bayernkurier vom 9.11.2018 "Ein nicht ganz unbedenklicher Pakt"


Reinhold Kiehl Facebook-Post 30. Oktober um 16:32Zum "Migrationspakt" der UN: S.3, Punkt 7) Dieser globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar! ? obwohl überall steht "soll", "muß", … ! Frage: Was ist eine reguläre oder irreguläre Migration? und Recht?
Nach dem Lesen dieses Entwurfes kann ich nur sagen, dieser Pakt ist nicht durchführbar und darf so auch nicht von unserer Regierung unterschrieben werden! Die USA und andere wissen, warum sie diesen Pakt nicht unterschreiben!
S.5, d) Rechtstaatlichkeit und ordnungsgemäße Verfahren: für eine gesteuerte Migration für alle Personen und gleiche Gesetze - im Einklang mit dem Völkerrecht?
S.5, e) … nachhaltige Entwicklung mit Multi-Kulti für eine Vermischung der Kulturen, Aufhebung der Nationen...
S.5, h) Kindergerechtigkeit: … Afrika (und weitere...) Kinder stets vorrangig behandelt... ? Armut exportierende "überzählige" nicht selbst versorgen könnende Kinder, "Entwicklungsländer" produzieren Überschuss-Armutszu- bzw. nachwuchs, den sie nicht selbst ernähren können: zur Eroberung fremder Territorien... wo steht etwas in diesem nicht bindenden Pakt von einer effektiven Geburtenkontrolle?
S.6, 17. Beseitigung aller Formen der Diskriminierung??
S.8, b) …. nachhaltige Entwicklung... ??? Geburtenkontrolle und Steuerung... ?
- China und weitere sind in Terraforming unterwegs: Wir sollen dies ausbaden und die Folgen beseitigen??? -
S.10, Ziel 4) 20. Wir verpflichten uns den Migranten ausreichende Dokumente und Personalstandsurkunden auszustellen, damit diese ihre Menschenrechte effektiv ausüben können???
...e) den Kindern unsere Staatsangehörigkeit zuerkennen...? ...
f)…..
S.12) … Überprüfung und Neufassung geltender Vorschriften...
S.13, k) … die einschlägigen Arbeitsgesetze … überprüfen, um sicherzustellen, daß sie den besonderen Bedürfnissen von Arbeitsmigranten Rechnung tragen...
Ziel 7) 23. Wir verpflichten uns, auf die Bedürfnisse von Migranten einzugehen...
Ziel 15: Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen...
Ziel 19: …. nachhaltige Entwicklung?
USW.
zu "Zwischenstaatliche Konferenz zur Annahme des
Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und
reguläre Migration
Marrakesch (Marokko), 10. und 11. Dezember 2018
Punkt 10 der vorläufigen Tagesordnung*
Ergebnis der Konferenz
Entwurf"

UN-Migrationspakt: Das sind die 17 Punkte, die Österreich ablehnt

Die Bundesregierung beschließt am Mittwoch im Ministerrat den Rückzug vom UNO-Migrationspakt. In einer Votumserklärung an die Vereinten Nationen begründet Österreich seinen Schritt und listet insbesondere 17 Punkte auf, die zur Ablehnung des Abkommens führten. Nachfolgend eine Dokumentation der Erklärung:

Österreichische Votumserklärung

Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des "Migranten" ist zurückzuweisen.

Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.

Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der VN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des VN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des VN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:

  • Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant

  • Familienzusammenführung soll erleichtert werden

  • Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt

  • Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung

  • Zurverfügungstellung einer Grundversorgung

  • Zurverfügungstellung von Schulressourcen

  • Zugang zu höherer Bildung

  • Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen

  • Erleichterung von Unternehmensgründungen

  • Zugang zum Gesundheitssystem

  • Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge
  • Übernahme von Best-practices in der Integration
  • Verfolgung von Hassverbrechen
  • Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)
  • Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion
  • Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz
  • Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen

Österreich verwehrt sich dagegen, dass der VN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.

Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den VN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen "Nicht-Beitritt" durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:

  • Österreich erklärt ausdrücklich den VN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.
  • Der VN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.
  • Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des VN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.

(APA/red.)